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Wermer Einblasdämmung

Förderung

Einblasdämmung fördern lassen – bis zu 20 % zurück

Staatliche Zuschüsse, Steuerbonus oder günstige Kredite: Wir zeigen Ihnen, welcher Förderweg sich für Ihr Haus am meisten lohnt – und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Förderantrag und Checkliste auf einem Clipboard mit Stift und Taschenrechner

Förderrechner

Wie viel Förderung bekommen Sie?

Bereich wählen, Fläche einstellen – der Rechner zeigt Kosten, Zuschuss, Steuerbonus und Ihren Eigenanteil.

Was möchten Sie dämmen?

Geschätzte Kosten

3.000 € – 4.800 €

BAFA-Zuschuss (15 %)
– 585 €
oder Steuerbonus § 35c (20 %)
– 780 €
Ihr Eigenanteil ca.
3.100 €
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Richtwerte inkl. MwSt. Verbindlicher Festpreis nach Vor-Ort-Prüfung.

Vergleich

Welcher Förderweg passt zu Ihnen?

BAFA-ZuschussSteuerbonus § 35cKfW-Kredit
Art & HöheZuschuss 15 % + 5 % iSFP-BonusSteuerermäßigung 20 % (7 % / 7 % / 6 %)Zinsgünstiger Kredit
Obergrenze30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €max. 40.000 € Ermäßigung je Objektje nach Programm
AntragVor Beginn der MaßnahmeNachträglich mit der SteuererklärungVor Beginn, über die Hausbank
EnergieberaterJa, Energieeffizienz-Experte nötigNein – Bescheinigung des Fachbetriebs genügtJe nach Programm
VoraussetzungWohngebäude älter als 5 JahreSelbstgenutztes WohneigentumJe nach Programm
KombinierbarMit KfW-Ergänzungskredit & regionalen ProgrammenNicht mit BAFA/KfW für dieselbe MaßnahmeMit BAFA-Zuschuss

Faustregel: Für einzelne Bauteile ist der Steuerbonus oft der einfachste Weg. Bei größeren Projekten oder mit Sanierungsfahrplan lohnt sich meist der BAFA-Zuschuss.

Holzwürfel bilden den Begriff BAFA vor einer Tastatur

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

BAFA-Zuschüsse für die Einblasdämmung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu zählt die Einblasdämmung von Fassade, Dach und Decken.

  • Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) fördert Fassaden-, Dach- und Deckendämmung mit 15 % der förderfähigen Kosten.
  • iSFP-Bonus: Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss um 5 % auf bis zu 20 %.
  • Förderfähige Kosten: Bis 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €.
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Dämmarbeiten gestellt werden – sonst entfällt der Anspruch.
  • Energieeffizienz-Experte: Ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB).
  • Keine Rückzahlung: Der Zuschuss wird nach Prüfung der Nachweise ausgezahlt.
  • Für Wohngebäude: Gefördert werden Ein- und Mehrfamilienhäuser, die älter als fünf Jahre sind.
  • Kombinierbar: Häufig zusätzlich mit KfW-Ergänzungskrediten sowie Landes- oder Kommunalförderung.

KfW

KfW-Programme und Kreditförderung

Die KfW fördert energetische Sanierungen im Rahmen der BEG mit zinsgünstigen Krediten – ideal, um den Eigenanteil zu finanzieren.

  • Ergänzungskredit: Über KfW-Programme können zinsgünstige Ergänzungskredite zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen wie der Einblasdämmung beantragt werden.
  • Kombination mit BAFA: Der KfW-Kredit lässt sich häufig mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren.
  • Effizienzhaus-Programme: Bei umfangreichen Sanierungen ist zusätzliche Förderung über Effizienzhaus-Standards möglich.
  • Antrag über die Hausbank: KfW-Kredite werden meist über die eigene Bank beantragt.
  • Mehr als Dämmung: Gefördert werden auch Heizungstausch, Fenster oder kombinierte Effizienzmaßnahmen.
  • Sanierungsrechner: Die KfW bietet Online-Werkzeuge, um Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten zu berechnen.

Steuerliche Förderung

Steuerbonus nach § 35c EStG

Was ist der Steuerbonus nach § 35c?

Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungen an selbstgenutzten Wohngebäuden – darunter Dämmmaßnahmen wie die Einblasdämmung. Sie mindert direkt die festgesetzte Einkommensteuer.

Wie hoch ist der Bonus?

Insgesamt 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre: je 7 % im ersten und zweiten Jahr (max. 14.000 €), 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €).

Wie lange gilt die Förderung?

Für Maßnahmen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2030 durchgeführt werden.

Brauche ich eine Bescheinigung?

Ja. Das ausführende Fachunternehmen bescheinigt, dass die Maßnahme die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt – das übernehmen wir.

Muss ich selbst darin wohnen?

Ja. Vermietete Objekte sind über § 35c nicht förderfähig.

Kann ich das mit dem BAFA-Zuschuss kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Pro Maßnahme gilt ein Förderweg – wir helfen Ihnen bei der Wahl.

iSFP-Bonus

iSFP-Bonus & zusätzliche Boni

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich doppelt: mehr Zuschuss und eine höhere Kostengrenze.

  • Mehr Zuschuss: Mit iSFP steigt der BAFA-Zuschuss um 5 % – der Fahrplan muss vor der Antragstellung vorliegen.
  • Höhere Kostengrenze: Die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
  • iSFP wird selbst gefördert: Die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird separat bezuschusst.
  • Weitere Boni: Je nach Programm sind z. B. Einkommens- oder Klimaboni möglich.

Regional

Regionale & Landesförderprogramme

Neben Bundesmitteln gibt es oft zusätzliche Programme vor Ort, die sich mit BAFA oder KfW kombinieren lassen.

  • Förderdatenbank des Bundes: Hier finden Sie gezielt Programme von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Landesprogramme: Berlin und Brandenburg bieten teils eigene Zuschüsse oder Kredite für energetische Sanierung.
  • Kommunale Zuschüsse: Einige Gemeinden fördern Maßnahmen im Rahmen lokaler Klimaschutzprogramme.
  • Energieberatung: Verbraucherzentralen und Energieagenturen beraten oft kostenlos oder gefördert.

Beispiele

Förderung in der Praxis

BAFA-Zuschuss

Ein Hausbesitzer beantragt vor Beginn den Zuschuss für die Fassaden-Einblasdämmung und erhält 15 % der förderfähigen Kosten erstattet.

Mit iSFP-Bonus

Eine Familie lässt vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen: Der Zuschuss steigt auf 20 %, die Kostengrenze auf 60.000 €.

Zuschuss + Kredit

Nach der BAFA-Zusage finanziert ein Paar den Eigenanteil mit einem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit.

Steuerbonus

Ein Eigentümer hat ohne Vorab-Antrag gedämmt und setzt 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer ab.

Antragstipps

Voraussetzungen & Ablauf

So kommen Sie sicher an Ihre Förderung. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und kümmern uns um die Nachweise für die fachgerechte Ausführung.

  1. 1

    Vor-Ort-Prüfung & Förderweg

    Wir prüfen Ihr Haus und empfehlen den passenden Förderweg – Zuschuss oder Steuerbonus.

  2. 2

    Antrag vor Beginn

    Für den BAFA-Zuschuss erstellt ein Energieeffizienz-Experte die TPB, der Antrag wird vor Auftragsbeginn gestellt.

  3. 3

    Fachgerechte Ausführung

    Wir dämmen nach den technischen Mindestanforderungen, z. B. Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,035 W/(m·K) und vollständige Hohlraumfüllung.

  4. 4

    Nachweise & Auszahlung

    Rechnung und Bescheinigungen einreichen – beim BAFA zur Auszahlung, beim Steuerbonus mit der Steuererklärung.

Hinweis: Förderbedingungen können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – den aktuellen Stand prüfen wir im Beratungsgespräch.

Förderung sichern, bevor es losgeht

Wir prüfen Ihr Haus kostenlos und zeigen Ihnen, welcher Förderweg sich für Sie am meisten lohnt.

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